Zahlungsverzug: Dein Kündigungsgrund als Auftragnehmer im Baurecht?
03.06.2025
6
Minuten

Maximilian D. Endres
Experte für die Bauindustrie
Ärgert Dich der Zahlungsverzug Deines Auftraggebers? Lass Dich nicht länger hinhalten! Wir zeigen Dir, wie Du Dich wehren und Deine Forderungen durchsetzen kannst – rechtssicher und effektiv.
Das Thema kurz und kompakt
Bei Zahlungsverzug ist eine fristgerechte Kündigung oft der beste Weg, um weitere finanzielle Verluste zu vermeiden.
Eine korrekte Kündigungserklärung mit vorheriger Fristsetzung ist entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung.
Sichern Sie Ihre Ansprüche nach der Kündigung durch eine Bauhandwerkersicherungshypothek und ziehen Sie bei Bedarf rechtlichen Beistand hinzu, um Ihre Rechte durchzusetzen.
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Einleitung: Zahlungsverzug als Kündigungsgrund für Auftragnehmer
Zahlungsverzug ist ein häufiges und gravierendes Problem im Baugewerbe. Für Auftragnehmer kann ausbleibende Zahlung schnell existenzbedrohend werden. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte des Zahlungsverzug als Kündigungsgrund des Auftragnehmers. Wir zeigen Ihnen, wann Sie als Auftragnehmer berechtigt sind, den Bauvertrag zu kündigen, welche Schritte dafür notwendig sind und welche Rechte Ihnen nach einer berechtigten Kündigung zustehen.
Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Zahlungsverzug im Baurecht. Dabei werden wir uns auf die relevanten Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) stützen. Unser Ziel ist es, Ihnen das notwendige Wissen zu vermitteln, um sich in dieser komplexen Materie zurechtzufinden und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Was bedeutet Zahlungsverzug im Baurecht?
Im Baurecht liegt Zahlungsverzug vor, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig leistet. Dies ist nicht nur eine einfache Vertragsverletzung, sondern kann, insbesondere bei wesentlichen Zahlungsrückständen, einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen.
Die Abgrenzung zu anderen Vertragsverletzungen ist wichtig: Nicht jede Unstimmigkeit über die Höhe einer Rechnung berechtigt sofort zur Kündigung. Es muss sich um einen tatsächlichen, unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Zahlungsrückstand handeln.
Relevante Paragraphen finden sich im BGB, insbesondere die §§ 286 (Verzug des Schuldners) und 648a (Sicherungshypothek des Bauunternehmers). Die VOB/B, falls vereinbart, enthält in § 16 detaillierte Regelungen zu Zahlungen und den Folgen von Zahlungsverzug. Wie Stundenlohnarbeiten und deren Abrechnung im Baurecht behandelt werden, kann ebenfalls relevant sein, wenn diese Teil des Vertrages sind.
Wann liegt ein berechtigter Kündigungsgrund vor?
Ein berechtigter Kündigungsgrund wegen Zahlungsverzug als Kündigungsgrund des Auftragnehmers liegt vor, wenn wesentliche Zahlungsrückstände bestehen. Was als wesentlich anzusehen ist, hängt vom Einzelfall ab, orientiert sich aber an der Höhe des Rückstandes im Verhältnis zum Auftragsvolumen und der Dauer des Verzugs.
Bevor Sie kündigen können, ist in der Regel eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung erforderlich. Das bedeutet, Sie müssen dem Auftraggeber schriftlich eine angemessene Frist zur Zahlung setzen und ihm ankündigen, dass Sie den Vertrag kündigen werden, falls die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt. Diese Abmahnung ist ein notwendiger Schritt, um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu geben, den Verzug zu beseitigen. Beachten Sie, dass auch Regelungen zu Baurechtssichere Installationen relevant sein könnten, falls der Zahlungsverzug mit Mängeln in der Ausführung zusammenhängt.
Die Kündigung richtig aussprechen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Die Kündigungserklärung muss klar und eindeutig formuliert sein. Sie muss den Grund für die Kündigung (Zahlungsverzug), den Hinweis auf die vorherige Fristsetzung und Abmahnung sowie die Erklärung, dass der Vertrag gekündigt wird, enthalten.
Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Zugang beim Auftraggeber nachweisen zu können. Alternativ kann die Kündigung auch persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben werden. Eine sorgfältige Dokumentation aller Schritte ist entscheidend, um im Streitfall Ihre Rechte beweisen zu können. Achten Sie darauf, dass die Kündigung alle formalen Anforderungen erfüllt. Informationen zu Fenster- und Zargen-Baurecht sind hier zwar nicht direkt relevant, zeigen aber die Wichtigkeit formal korrekter Prozesse im Baurecht.
Ihre Rechte nach der Kündigung
Nach einer berechtigten Kündigung wegen Zahlungsverzug als Kündigungsgrund des Auftragnehmers haben Sie Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen. Dies umfasst sowohl die bereits ausgeführten Arbeiten als auch die Materialkosten.
Darüber hinaus können Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, wenn der Zahlungsverzug des Auftraggebers zu zusätzlichen Kosten oder Verlusten geführt hat. Um Ihre Ansprüche zu sichern, sollten Sie umgehend eine Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 648a BGB eintragen lassen. Diese sichert Ihre Forderungen gegenüber dem Grundstück des Auftraggebers.
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) kann indirekt relevant sein, wenn Planungsleistungen Teil Ihres Auftrags waren und diese nun aufgrund der Kündigung nicht mehr vollständig erbracht werden können.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Dokumentation der erbrachten Leistungen. Führen Sie von Anfang an ein Bautagebuch, erstellen Sie detaillierte Aufmaße und sichern Sie alle relevanten Belege. Auch das Versäumnis der Fristsetzung und Abmahnung ist ein typischer Fehler. Ohne diese Schritte ist eine Kündigung in der Regel unwirksam.
Achten Sie auf eine korrekte Kündigungserklärung, die alle notwendigen Angaben enthält und fristgerecht zugestellt wird. Vermeiden Sie Formfehler, die die Wirksamkeit der Kündigung gefährden könnten. Crafthunt kann Ihnen helfen, solche Situationen zu vermeiden, indem es eine Plattform bietet, auf der Sie qualifizierte Fachkräfte finden, die Wert auf transparente Kommunikation und faire Zahlungsbedingungen legen. Informationen zum Einstellen von Handwerkern aus dem Ausland können relevant sein, wenn Sie Subunternehmer beschäftigen und deren korrekte Bezahlung sicherstellen müssen.
FAQ
Wann darf ich als Auftragnehmer wegen Zahlungsverzug kündigen?
Sie dürfen kündigen, wenn wesentliche Zahlungsrückstände bestehen und Sie dem Auftraggeber zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben.
Welche formalen Anforderungen muss meine Kündigung erfüllen?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund (Zahlungsverzug), den Hinweis auf die Fristsetzung und die Kündigungserklärung enthalten.
Habe ich nach der Kündigung Anspruch auf Vergütung meiner Leistungen?
Ja, Sie haben Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, einschließlich ausgeführter Arbeiten und Materialkosten.
Wie sichere ich meine Ansprüche nach der Kündigung?
Sie sollten umgehend eine Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 648a BGB eintragen lassen, um Ihre Forderungen zu sichern.
Was ist, wenn der Auftraggeber die Kündigung bestreitet?
Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig und ziehen Sie einen Rechtsbeistand hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.