Kündigungsfrist im Baugewerbe: Was gilt für Deine Mitarbeiter?
05.05.2025
7
Minuten

Andreas Duschl
Experte für die Bauindustrie
Kündigungen im Baugewerbe können teuer werden, wenn Fristen nicht stimmen. Kennst Du die Unterschiede zwischen BRTV und BGB wirklich? Vermeide Fehler!
Das Thema kurz und kompakt
Die korrekte Einhaltung der Kündigungsfristen im Baugewerbe ist essenziell, um teure Rechtsstreitigkeiten und Nachzahlungen zu vermeiden.
Der BRTV hat Vorrang vor dem BGB, wenn er anwendbar ist. Eine sorgfältige Prüfung der Tarifbindung ist daher unerlässlich.
Eine sorgfältige Dokumentation des Kündigungsprozesses und die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht können das Risiko von Fehlern und Rechtsstreitigkeiten deutlich reduzieren.
Tarifliche Fristen vs. gesetzliche Regelungen – der Überblick für Bauunternehmen.
Einführung in die Kündigungsfristen im Baugewerbe
Die korrekte Einhaltung der Kündigungsfristen im Baugewerbe ist für Arbeitgeber von entscheidender Bedeutung, um teure Fehler und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die Materie ist komplex, da sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) Regelungen enthalten. Welcher Rahmen gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Warum korrekte Kündigungsfristen entscheidend sind: Fehler bei der Kündigung können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, beispielsweise durch Nachzahlungen oder Schadenersatzforderungen. Eine klare Kenntnis der Fristen schützt Dein Unternehmen.
Überblick: Tarifvertrag (BRTV) vs. Gesetzliche Regelungen (BGB): Der BRTV findet Anwendung, wenn Dein Unternehmen tarifgebunden ist oder der Arbeitsvertrag auf den BRTV verweist. Andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB. Die wichtigsten Unterschiede liegen in der Dauer der Fristen, die im BRTV oft detaillierter nach Lohngruppen und Beschäftigungsdauer gestaffelt sind. Weitere Infos zum Thema Tarifverträge im Baugewerbe findest du hier.
Gesetzliche Kündigungsfristen im BGB
Das BGB bildet die Grundlage für Kündigungen, wenn kein Tarifvertrag greift. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Grundlegende Bestimmungen des BGB: Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit: Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Kalendermonats. Sie verlängert sich stufenweise bis zu sieben Monaten bei zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit.
Besonderheiten bei Kleinbetrieben: In Betrieben mit in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmern kann einzelvertraglich eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden, jedoch nicht kürzer als vier Wochen (§ 622 Abs. 5 BGB). Achte auf die korrekte Berechnung der Kreisparameter im Baugewerbe, um die korrekte Betriebsgröße zu ermitteln.
Tarifliche Kündigungsfristen im Baugewerbe (BRTV)
Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) enthält spezielle Regelungen zu Kündigungsfristen, die oft von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen.
Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV): Der BRTV gilt für alle Betriebe des Baugewerbes, die Mitglied im Arbeitgeberverband sind oder wenn der Arbeitsvertrag auf den BRTV Bezug nimmt. Er regelt die Arbeitsbedingungen und somit auch die Kündigungsfristen.
Detaillierte Kündigungsfristen nach BRTV: Die tarifliche Kündigungsfrist im Baugewerbe sind im BRTV detailliert geregelt und können je nach Lohngruppe und Beschäftigungsdauer variieren. Es gibt spezielle Fristen für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte.
Berechnung der tariflichen Kündigungsfrist: Die korrekte Berechnung erfordert die genaue Kenntnis des BRTV. Beispiel: Für gewerbliche Arbeitnehmer beträgt die Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung zwei Wochen. Sie verlängert sich danach stufenweise. Achte auf die Details im Bauhauptgewerbe-Tarifvertrag.
Vergleich: BGB vs. BRTV – Welches Recht gilt?
Die Frage, ob BGB oder BRTV gilt, ist entscheidend für die korrekte Kündigungsfrist.
Vorrang des Tarifvertrags: Grundsätzlich gilt: Wenn ein Tarifvertrag (wie der BRTV) anwendbar ist, hat er Vorrang vor den gesetzlichen Regelungen des BGB. Dies bedeutet, dass die tariflichen Kündigungsfristen gelten, auch wenn sie von den gesetzlichen abweichen.
Auswirkungen auf die Praxis: Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie immer prüfen müssen, ob ein Tarifvertrag anwendbar ist. Die Konsequenzen einer falschen Fristberechnung können erheblich sein, einschließlich Nachzahlungen und rechtlicher Auseinandersetzungen. Eine Tarifanalyse hilft, den Überblick zu behalten.
Checkliste zur korrekten Fristbestimmung:
Ist ein Tarifvertrag anwendbar?
Welche Lohngruppe hat der Arbeitnehmer?
Wie lange ist der Arbeitnehmer beschäftigt?
Sonderfälle und Ausnahmen bei Kündigungen im Baugewerbe
Neben den regulären Kündigungsfristen gibt es Sonderfälle und Ausnahmen, die im Baugewerbe relevant sind.
Kündigung in der Probezeit: Während der Probezeit gelten sowohl nach BGB als auch nach BRTV verkürzte Kündigungsfristen. Die genaue Dauer ist im jeweiligen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt.
Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Häufige Gründe im Baugewerbe sind Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder grobe Verstöße gegen die Arbeitssicherheit. Die rechtliche Bewertung ist jedoch oft komplex.
Kündigungsschutz im Baugewerbe: Der Kündigungsschutz greift, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist (in der Regel bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern). Besonders ältere Arbeitnehmer und Schwerbehinderte genießen einen besonderen Schutz. Informationen zur legalen Beschäftigung von ausländischen Bauarbeitern sind ebenfalls wichtig.
Praktische Tipps für Bauunternehmen
Um Fehler und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten Bauunternehmen folgende Tipps beachten:
Checkliste: Kündigungsprozess im Baugewerbe:
Kündigungsgrund sorgfältig prüfen
Anwendbarkeit des BRTV prüfen
Kündigungsfrist korrekt berechnen
Kündigungsschreiben korrekt formulieren (ggf. Vorlagen verwenden)
Vermeidung von Fehlern und Rechtsstreitigkeiten: Eine sorgfältige Prüfung der Kündigungsgründe und eine korrekte Fristberechnung sind essenziell. Im Zweifelsfall sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden. Nutze das Wissen rund um den Tarifvertrag im Baugewerbe.
Dokumentation und Nachweis: Alle relevanten Unterlagen (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Kündigungsschreiben, Zustellungsnachweis) sollten sorgfältig dokumentiert und aufbewahrt werden. Dies dient der Beweissicherung im Falle eines Rechtsstreits.
FAQ
Welche Frist gilt, wenn der Arbeitsvertrag den BRTV nicht erwähnt?
Wenn der Arbeitsvertrag den BRTV nicht erwähnt und keine Tarifbindung besteht, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des BGB.
Was passiert, wenn ich als Arbeitgeber die Frist falsch berechne?
Eine falsche Fristberechnung kann zu Nachzahlungen, Schadenersatzforderungen und einem Rechtsstreit führen.
Gibt es im BRTV Unterschiede bei den Fristen für Arbeiter und Angestellte?
Ja, der BRTV unterscheidet zwischen gewerblichen Arbeitnehmern (Arbeiter) und Angestellten, mit jeweils eigenen Fristen.
Wie wirkt sich die Betriebszugehörigkeit auf die Kündigungsfrist aus?
Sowohl im BGB als auch im BRTV verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit.
Was ist bei einer fristlosen Kündigung im Baugewerbe zu beachten?
Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.